Diagnostik
Wie kann eine Legasthenie bei einem Kind festgestellt werden?
Eltern und Lehrer sollten die ihnen anvertrauten Kinder genau beobachten
auf Anzeichen,
die eine Legasthenie /Dyskalkulie vermuten lassen. Wenn Eltern oder Lehrer
Auffälligkeiten bei einem Kind bemerken, sollten sie mit der anderen
Seite sprechen und bei allen weiteren Maßnahmen (Diagnose, schulische
und außerschulische Förderung) zum Wohl des Kindes im Gespräch
bleiben und die Maßnahmen aufeinander abstimmen.
Lehrer der ersten Klassen sind durch die Verwaltungsvorschrift
zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten
im Lesen und /oder Rechtschreiben ausdrücklich verpflichtet zu einer
sorgfältigen Beobachtung des Lernprozesses ihrer Schülerinnen
und Schüler und zu einer differenzierten Lernstandsbeschreibung.
Wenn eine Legasthenie erst im dritten oder vierten Schuljahr auf Initiative
der Eltern eines Kindes diagnostiziert wird, dann hat der Lehrer oder
die Lehrerin ihre Schulaufgaben nicht oder nicht sorgfältig gemacht!
Über die Beobachtung hinaus haben Lehrer die Möglichkeit, im
Unterricht so genannte Screening- (Schnell-) Tests durchzuführen,
mit denen Kinder identifiziert werden können, die eingehender auf
Teilleistungsstörungen hin untersucht werden sollten. Solche Screening-Tests
(z.B. "Diagnostische Bilderliste" nach Dummer-Smoch) können
bereits in der Mitte des ersten Schuljahrs durchgeführt werden. Mit
ihnen lässt sich feststellen, welche Kinder die Zuordnung von Lauten
und Buchstaben noch nicht verstanden haben. Ab Klasse 2 können Lehrer
auch standardisierte Rechtschreibtests durchführen,
um die Rechtschreibfähigkeiten ihrer Schüler an einer allgemeinen
Norm zu messen. Dadurch lässt sich aber NICHT eine Legasthenie eindeutig
feststellen oder ausschließen.
Die Diagnose einer Lese-Rechtschreibstörung (vor
allem auch der Ausschluss einer Legasthenie!!) sollte ausschließlich
durch qualifizierte Fachleute - Diplom-Psychologen oder Ärzte für
Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie - erfolgen (solche
gibt es z.B. in Schulpsychologischen Beratungsstellen, manchmal in Erziehungsberatungsstellen,
in den sozialpädiatrischen Zentren der Universitäts-Kinderkliniken,
in den Praxen niedergelassener Kinder- und Jugend-Psychiater oder -psychotherapeuten).
Wenn die Eltern einen Antrag auf Therapiekostenübernahme durch das
Jugendamt stellen wollen, genügt die Diagnose einer Legasthenie durch
einen Diplom-Psychologen nicht. Zusätzlich ist ein Gutachten eines
Kinder- und Jugendpsychiaters erforderlich, aus dem hervorgeht, dass das
Kind als Folge der Lernstörung an einer seelischen Behinderung leidet
oder von einer solchen unmittelbar bedroht ist. (s. außerschulische
Förderung/Therapie)
Um festzustellen, ob eine Legasthenie vorliegt, werden Untersuchungen
nach festgelegten Kriterien durchgeführt. Dabei gibt es zwei verschiedene
Ansatzrichtungen:
Ausschlusskriterien:
Bei dieser Methode werden mögliche andere Ursachen einer Lese- oder
Rechtschreibschwäche überprüft (z.B. unterbrochener oder
fehlender Schulbesuch, gesundheitliche oder psychische Probleme).
Einschlusskriterien:
Hierbei stellt man fest, welche Lese- bzw. Rechtschreibleistung das Kind
bezogen auf sein Alter und seinen Intelligenzquotienten erwartungsgemäß
erbringen könnte. Liegt die Leistung deutlich darunter, d.h. mehr
als um einen festgelegten Toleranzwert, liegt eine Legasthenie vor. Speziell
entwickelte standardisierte Testverfahren messen das Lesevermögen,
die Rechschreibfertigkeiten und das Intelligenzniveau.
Zur Diagnostik nach dem ICD-10-Katalog der WHO
Es ist zwischen Leserechtschreibschwäche/Rechenschwäche und
Legasthenie/Dyskalkulie zu unterscheiden. Die Feststellung einer einfachen
Leserechtschreibschwäche oder einer Rechenschwäche ist durch
pädagogische Fachkräfte möglich. Legasthenie/Dyskalkulie
dagegen sind umschriebene Entwicklungsstörungen der schulischen
Fertigkeiten i. S. d. des internationalen Störungskatalogs der Weltgesundheitsorganisation
ICD-10. Die Feststellung einer Legasthenie bzw. Dyskalkulie muss
Fachkräften vorbehalten bleiben, da die ICD-10- Diagnostik, insbesondere
die medizinische und psychopathologische Ausschlussdiagnostik und die
Intelligenzdiagnostik ausschließlich Kinder- Jugendpsychiatern,
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. speziell qualifizierten
Kinderärzten oder Psychotherapeuten durchgeführt werden darf.
In der Regel führt eine nicht behandelte Legasthenie bzw. eine Dyskalkulie
zu einer seelischen Behinderung, weil der Betroffene unfähig ist,
angemessen mit schriftlichem Material bzw. mit den Grundrechenfertigkeiten
umzugehen und deshalb den schulischen und den späteren beruflichen
Anforderungen ohne zusätzliche Förderung nicht gewachsen ist.
Testmöglichkeiten zur Abklärung einer Legasthenie (LRS)
(Stand April 2002)
Diese Aufstellung erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.
Es ist Aufgabe der Arbeitskreise vor Ort, genauere Informationen zu sammeln
und entsprechende Listen über Test- und Therapiemöglichkeiten
zusammenzustellen.
1. LRS-Lehrer der Schule
2. Beratungslehrer (für jede Schule ist ein B. zuständig)
3. Schulpsychologische Beratungsstelle des zuständigen Oberschulamtes
(SPsB
4. Erziehungsberatungsstellen
5. Kinderarztpraxen vor Ort
6. Klinische Einrichtungen:
- Sozialpädiatrisches Zentren (SPZ)
- Kinder- und Jugendpsychiatrien der Universitätskliniken
- Pädaudiologie. z. B.
HNO Freiburg, Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg
Frau Verena Welte, Tel. 0761/270-4214
Pädaudiologie Tübingen, Uni-Klinik, Silcherstr.
5, 72076 Tübingen
Herr Dr. Harry de Maddalena, Dipl.-Psychologe, Tel. 07071/29-84428
7. Sprachheilzentren; z. B.
Sprachheilzentrum Calw
75365 Calw-Stammheim, Kinderdorfstr. 27
Sprachheilzentrum Ravensburg
88213 Ravensburg, Hochgerichtstr. 46
8. Psychologische Praxen, die sich auf Legasthenie spezialisiert haben
9. Andere Einrichtungen; z. B.
Kinderzentrum Maulbronn, Postfach 44, 75433 Maulbronn
Olgahospital, Mörikestr. 9, 70178 Stuttgart
Korker Anstalten, Landstr. 1, 77694 Kork bei Kehl,
Herr Dr. Ziegler
10. Legasthenie bei Erwachsenen
Dr. S. Gehnke, Rotdornweg 6, 79100 Freiburg, Tel. 0761/1209656
Bei individuellen Fragen rufen Sie bitte den Landesverband oder den
Arbeitskreis bzw. Kreisverband vor Ort an.
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