Hier klicken, wenn links die Menüleiste fehlt


 

Förderung

 


Außerschulische Förderung (Therapie)

In Fällen, in denen wegen der Schwere der Legasthenie/Dyskalkulie oder wegen des zusätzlichen Vorliegens weiterer Lernstörungen oder Lernhindernisse (z.B. kombinierte Lernstörung Legasthenie-Dyskalkulie, Aufmerksamkeits- oder Hyperaktivitätsstörungen) die schulische Förderung nicht ausreicht, um einem betroffenen Kind effektiv zu helfen, ist eine außerschulische Therapiemaßnahme sinnvoll und angezeigt.

Dasselbe gilt, wenn eine Legasthenie/ Dyskalkulie erst spät (im 3. oder 4. Schuljahr oder sogar noch später) erkannt wird und das Kind bereits große Lücken im Wissenserwerb und seelische Beeinträchtigungen zeigt.

Legasthenie- und/oder Dyskalkulie-Therapie wird von lerntherapeutischen Instituten und frei praktizierenden Lerntherapeuten angeboten. Bei der Suche nach einem Therapieplatz für ein Kind ist es wichtig, auf die Seriosität des Angebots und eine ausreichende Qualifizierung des Therapeuten zu achten. "Legasthenietherapeut" ist in Deutschland keine geschütze Berufsbezeichnung, es gibt nicht einmal eine verbindliche Ausbildungsordnung oder Vorschrift, die eine pädagogische oder psychologische Grundausbildung voraussetzt für diesen Beruf. Therapeuten, die sich für diese Aufgabe sorgfältig qualifizieren wollen, müssen sich ihre Fortbildung selbst aus den in Fachverbänden vorhandenen Angeboten zusammensuchen. Andererseits können weniger verantwortungsbewusste Leute ohne jede Ausbildung ungestraft "Therapieangebote" vermarkten, die diesen Namen nicht verdienen.

 

Die wichtigsten ELTERNFRAGEN
zu außerschulischen Legasthenie-Therapie-Angeboten
(Stand März 2005)

Ob ein Therapieangebot seriös ist und den Ansprüchen an eine Therapie wirklich genügen kann, ist nicht immer einfach festzustellen. Eltern, die für Ihr Kind nach einem Therapieplatz suchen, sollten im Gespräch mit dem Anbieter oder auf anderen Informationswegen die folgenden Fragen abklären:

1. Welche Berufsausbildung und Berufserfahrung des Therapeuten liegt der LRS- bzw. Legasthenie-Therapie zugrunde?

2. Ist der Unterricht als reine Nachhilfe zu betrachten? Sie genügt bei Legasthenie/ Dyskalkulie nicht!!!
Wird der Unterricht auf der Grundlage einer Förderdiagnostik gezielt aufgebaut? Welche Methoden kommen zum Einsatz?
Vorsicht, wenn es sich nur um eine einzige Methode handelt, die rasche Heilung verspricht:
Legasthenie ist nicht heilbar, sondern nur kompensierbar. Dies aber braucht Zeit!

3. Können zusätzlich zur Legasthenie bzw. Dyskalkulie Sekundärsymptome behandelt werden? Werden weitere Therapiemöglichkeiten, z.B. bei Rechenstörung, Verhaltensstörungen, motorischen Störungen etc. angeboten?

4. Werden Elternhaus und Schule in das Betreuungskonzept mit einbezogen?
Wird mit Fachleuten zusammengearbeitet, z.B. mit dem Kinderarzt, mit Psychologen, Logopäden, Ergotherapeuten u.a.?

5. Erfolgt der Unterricht in Gruppen?
Wie viele Schüler werden in eine Gruppe aufgenommen? Gibt es die Möglichkeit der Einzelförderung? Welche Altersgruppen werden aufgenommen? Schüler welcher Schularten können gezielt betreut werden?

6. Welche Kosten entstehen? Wie lange dauert die Kündigungsfrist?
Verträge sollten monatlich kündbar sein, allenfalls vierteljährlich.

7. Wird Hilfe bei der Beantragung von Kostenübernahme angeboten?

Da der Verband keine Kontrollfunktion ausüben kann und dies auch nicht will, erstellt er
keine Listen mit empfehlenswerten Einrichtungen.
Sie festigen in der Regel ihren Ruf selbst durch gute Arbeit (Erkundigungen bei anderen betroffenen Eltern einholen, bei Schulämtern, Beratungsstellen usw.).
Seriöse Einrichtungen geben Vertragsunterlagen auch mit nach Hause, damit sie in Ruhe durchdacht werden können.

Vorsicht bei Inseraten, wenn keine Adresse, sondern nur eine Telefonnummer angegeben ist !!

Misstrauen ist grundsätzlich angebracht,

  • wenn unrealistische Versprechungen gemacht werden ("Heilung" oder "Korrektur" von Legasthenie /Dyskalkulie in wenigen Tagen, Wochen oder Monaten, sensationelle Verbesserung schulischer Leistungen um mehrere Notenstufen),
  • wenn mit einer einzigartigen Methode geworben wird, die bei jedem betroffenen Kind helfen soll,
  • wenn ein Ausstieg aus einem Vertrag ohne erheblichen finanziellen Nachteil nicht möglich ist (Ausstieg sollte in den ersten Wochen sofort, später monatlich möglich sein),
  • wenn teure Geräte für die Behandlung gekauft oder gemietet werden müssen,
  • wenn mit Medikamenten oder Nahrungszusätzen behandelt werden soll,
  • wenn mit der Therapie zugleich eine Weltanschauung vertrieben wird (Vorsicht: Sekten!).


Stationäre Therapie-Einrichtungen

Bei schwer wiegender Symptomatik - vor allem, wenn die Lernstörung sehr spät diagnostiziert wurde - oder bei schwer wiegenden Sekundär- und Folgeerkrankungen (seelische Erkrankungen, Verhaltensstörungen, Schulverweigerung, pychosomatische Erkrankungen) kann vorübergehend oder für längere Zeit eine stationäre Förderung notwendig werden.

In Frage kommen hier bestimmte Kurkliniken, Kinder- und jugendpsychiatrische Abteilungen an einigen Universitätskliniken (die sich auf die Problematik spezialisiert haben) und Internate, die ein geeignetes therapeutisches Angebot in ihrem Programm haben.


Finanzielle Hilfen für Therapiemaßnahmen

Unter bestimmten Voraussetzngen ist es möglich, für außerschulische Therapiemaßnahmen und Internatsaufenthalte eine Kostenbeteiligung oder Kostenerstattung nach dem Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz zu erhalten. Eine solche finanzielle Hilfe (Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung oder Hilfe zur Erziehung) muss beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.

Stationäre Therapiemaßnahmen in Kliniken oder Kur-Einrichtungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, ebenso Therapiemaßnahmen, die im Vorschulalter durch medizinische Hilfsberufe (Ergotherapeuten, Logopäden) erbracht werden.

Eine Beurteilung der rechtlichen Situation ist zusammengefasst im Rechtlichen Leitfaden des LVL,den Sie online bestellen können (s. Info-Material)

Außerschulische Leistungsangebote
für Kinder und Jugendliche mit Legasthenie/Dyskalkulie

  • Finanzierung von Fördermaßnahmen durch das Jugendamt –
    Eingliederungshilfe bei drohender seelischer Behinderung
    Wenn keine ausreichenden schulischen Förderangebote zur Verfügung stehen, kann beim Jugendamt außerschulische Förderung als Eingliederungshilfe wegen drohender seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und als Krankheit einzustufen ist. Dazu ist ein Gutachten durch einen Kinder- und Jugendpsychiater oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erforderlich. Außerdem muss wegen der Gesundheitsbeeinträchtigung eine seelische Behinderung drohen.
  • Krankenversicherung
    Legasthenie oder Dyskalkulie gelten für sich genommen nicht als Krankheiten i. S. d. Krankenversicherungsrechts und Förderunterricht gehört auch nicht zum Leistungsspektrum der Krankenkasse. Sie ist nur für die Behandlung weiterer organischer oder psychischer Erkrankungen zuständig.
  • Rentenversicherung
    Die Rentenversicherung kann stationäre Kinderheilbehandlungen bezahlen, wenn die Gesundheit des Kindes erheblich gefährdet bzw. beeinträchtigt ist.
  • Arbeitsagentur
    Die Arbeitsagentur kann Trägern von Maßnahmen der beruflichen Ausbildung Zuschüsse zur Förderung der Berufsausbildung von benachteiligten Auszubildenden gewähren. Förderungsfähige ausbildungsbegleitende Hilfe kann auch Stützunterricht sein.
  • Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung
    Die Beantragung einer Schwerbehinderung bzw. die Gleichstellung beim Versorgungsamt kann für Jugendliche mit schwerer Legasthenie/Dyskalkulie insbesondere während der Ausbildungszeit hilfreich sein.


 
Top Seite