Außerschulische Förderung (Therapie)
In Fällen, in denen wegen der Schwere der Legasthenie/Dyskalkulie
oder wegen des zusätzlichen Vorliegens weiterer Lernstörungen
oder Lernhindernisse (z.B. kombinierte Lernstörung Legasthenie-Dyskalkulie,
Aufmerksamkeits- oder Hyperaktivitätsstörungen) die schulische
Förderung nicht ausreicht, um einem betroffenen Kind effektiv zu
helfen, ist eine außerschulische Therapiemaßnahme sinnvoll
und angezeigt.
Dasselbe gilt, wenn eine Legasthenie/ Dyskalkulie erst spät (im
3. oder 4. Schuljahr oder sogar noch später) erkannt wird und das
Kind bereits große Lücken im Wissenserwerb und seelische Beeinträchtigungen
zeigt.
Legasthenie- und/oder Dyskalkulie-Therapie wird von lerntherapeutischen
Instituten und frei praktizierenden Lerntherapeuten angeboten. Bei der
Suche nach einem Therapieplatz für ein Kind ist es wichtig, auf die
Seriosität des Angebots und eine ausreichende Qualifizierung des
Therapeuten zu achten. "Legasthenietherapeut" ist in Deutschland
keine geschütze Berufsbezeichnung, es gibt nicht einmal eine verbindliche
Ausbildungsordnung oder Vorschrift, die eine pädagogische oder psychologische
Grundausbildung voraussetzt für diesen Beruf. Therapeuten, die sich
für diese Aufgabe sorgfältig qualifizieren wollen, müssen
sich ihre Fortbildung selbst aus den in Fachverbänden vorhandenen
Angeboten zusammensuchen. Andererseits können weniger verantwortungsbewusste
Leute ohne jede Ausbildung ungestraft "Therapieangebote" vermarkten,
die diesen Namen nicht verdienen.
Die wichtigsten ELTERNFRAGEN
zu außerschulischen Legasthenie-Therapie-Angeboten
(Stand März 2005)
Ob ein Therapieangebot seriös ist und den Ansprüchen an eine
Therapie wirklich genügen kann, ist nicht immer einfach festzustellen.
Eltern, die für Ihr Kind nach einem Therapieplatz suchen, sollten
im Gespräch mit dem Anbieter oder auf anderen Informationswegen die
folgenden Fragen abklären:
1. Welche Berufsausbildung und Berufserfahrung des Therapeuten liegt
der LRS- bzw. Legasthenie-Therapie zugrunde?
2. Ist der Unterricht als reine Nachhilfe zu betrachten? Sie genügt
bei Legasthenie/ Dyskalkulie nicht!!!
Wird der Unterricht auf der Grundlage einer Förderdiagnostik gezielt
aufgebaut? Welche Methoden kommen zum Einsatz?
Vorsicht, wenn es sich nur um eine einzige Methode handelt, die rasche
Heilung verspricht:
Legasthenie ist nicht heilbar, sondern nur kompensierbar. Dies aber braucht
Zeit!
3. Können zusätzlich zur Legasthenie bzw. Dyskalkulie Sekundärsymptome
behandelt werden? Werden weitere Therapiemöglichkeiten, z.B. bei
Rechenstörung, Verhaltensstörungen, motorischen Störungen
etc. angeboten?
4. Werden Elternhaus und Schule in das Betreuungskonzept mit einbezogen?
Wird mit Fachleuten zusammengearbeitet, z.B. mit dem Kinderarzt, mit Psychologen,
Logopäden, Ergotherapeuten u.a.?
5. Erfolgt der Unterricht in Gruppen?
Wie viele Schüler werden in eine Gruppe aufgenommen? Gibt es die
Möglichkeit der Einzelförderung? Welche Altersgruppen werden
aufgenommen? Schüler welcher Schularten können gezielt betreut
werden?
6. Welche Kosten entstehen? Wie lange dauert die Kündigungsfrist?
Verträge sollten monatlich kündbar sein, allenfalls vierteljährlich.
7. Wird Hilfe bei der Beantragung von Kostenübernahme angeboten?
Da der Verband keine Kontrollfunktion ausüben kann und dies auch
nicht will, erstellt er
keine Listen mit empfehlenswerten Einrichtungen.
Sie festigen in der Regel ihren Ruf selbst durch gute Arbeit (Erkundigungen
bei anderen betroffenen Eltern einholen, bei Schulämtern, Beratungsstellen
usw.).
Seriöse Einrichtungen geben Vertragsunterlagen auch mit nach Hause,
damit sie in Ruhe durchdacht werden können.
Vorsicht bei Inseraten, wenn keine Adresse, sondern nur eine Telefonnummer
angegeben ist !!
Misstrauen ist grundsätzlich angebracht,
- wenn unrealistische Versprechungen gemacht werden ("Heilung"
oder "Korrektur" von Legasthenie /Dyskalkulie in wenigen Tagen,
Wochen oder Monaten, sensationelle Verbesserung schulischer Leistungen
um mehrere Notenstufen),
- wenn mit einer einzigartigen Methode geworben wird, die bei jedem
betroffenen Kind helfen soll,
- wenn ein Ausstieg aus einem Vertrag ohne erheblichen finanziellen
Nachteil nicht möglich ist (Ausstieg sollte in den ersten Wochen
sofort, später monatlich möglich sein),
- wenn teure Geräte für die Behandlung gekauft oder gemietet
werden müssen,
- wenn mit Medikamenten oder Nahrungszusätzen behandelt werden
soll,
- wenn mit der Therapie zugleich eine Weltanschauung vertrieben wird
(Vorsicht: Sekten!).
Stationäre Therapie-Einrichtungen
Bei schwer wiegender Symptomatik - vor allem, wenn die Lernstörung
sehr spät diagnostiziert wurde - oder bei schwer wiegenden Sekundär-
und Folgeerkrankungen (seelische Erkrankungen, Verhaltensstörungen,
Schulverweigerung, pychosomatische Erkrankungen) kann vorübergehend
oder für längere Zeit eine stationäre Förderung notwendig
werden.
In Frage kommen hier bestimmte Kurkliniken, Kinder- und jugendpsychiatrische
Abteilungen an einigen Universitätskliniken (die sich auf die Problematik
spezialisiert haben) und Internate, die ein geeignetes therapeutisches
Angebot in ihrem Programm haben.
Finanzielle Hilfen für Therapiemaßnahmen
Unter bestimmten Voraussetzngen ist es möglich, für außerschulische
Therapiemaßnahmen und Internatsaufenthalte eine Kostenbeteiligung
oder Kostenerstattung nach dem Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz zu erhalten.
Eine solche finanzielle Hilfe (Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung
oder Hilfe zur Erziehung) muss beim zuständigen Jugendamt beantragt
werden.
Stationäre Therapiemaßnahmen in Kliniken oder Kur-Einrichtungen
übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, ebenso Therapiemaßnahmen,
die im Vorschulalter durch medizinische Hilfsberufe (Ergotherapeuten,
Logopäden) erbracht werden.
Eine Beurteilung der rechtlichen Situation ist zusammengefasst im Rechtlichen
Leitfaden des LVL,den Sie online bestellen können (s. Info-Material)
Außerschulische Leistungsangebote
für Kinder und Jugendliche mit Legasthenie/Dyskalkulie
- Finanzierung von Fördermaßnahmen durch das Jugendamt
–
Eingliederungshilfe bei drohender seelischer Behinderung
Wenn keine ausreichenden schulischen Förderangebote zur
Verfügung stehen, kann beim Jugendamt außerschulische Förderung
als Eingliederungshilfe wegen drohender seelischer Behinderung nach
§ 35a SGB VIII beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die seelische
Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von
dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und als Krankheit
einzustufen ist. Dazu ist ein Gutachten durch einen Kinder- und Jugendpsychiater
oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erforderlich. Außerdem
muss wegen der Gesundheitsbeeinträchtigung eine seelische Behinderung
drohen.
- Krankenversicherung
Legasthenie oder Dyskalkulie gelten für sich genommen nicht als
Krankheiten i. S. d. Krankenversicherungsrechts und Förderunterricht
gehört auch nicht zum Leistungsspektrum der Krankenkasse. Sie ist
nur für die Behandlung weiterer organischer oder psychischer Erkrankungen
zuständig.
- Rentenversicherung
Die Rentenversicherung kann stationäre Kinderheilbehandlungen bezahlen,
wenn die Gesundheit des Kindes erheblich gefährdet bzw. beeinträchtigt
ist.
- Arbeitsagentur
Die Arbeitsagentur kann Trägern von Maßnahmen der beruflichen
Ausbildung Zuschüsse zur Förderung der Berufsausbildung von
benachteiligten Auszubildenden gewähren. Förderungsfähige
ausbildungsbegleitende Hilfe kann auch Stützunterricht sein.
- Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung
Die Beantragung einer Schwerbehinderung bzw. die Gleichstellung beim
Versorgungsamt kann für Jugendliche mit schwerer Legasthenie/Dyskalkulie
insbesondere während der Ausbildungszeit hilfreich sein.
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