Hier klicken, wenn links die Menüleiste fehlt


 

Förderung

 


Diagnostik

Wie kann eine Legasthenie bei einem Kind festgestellt werden?

Eltern und Lehrer sollten die ihnen anvertrauten Kinder genau beobachten auf Anzeichen, die eine Legasthenie /Dyskalkulie vermuten lassen. Wenn Eltern oder Lehrer Auffälligkeiten bei einem Kind bemerken, sollten sie mit der anderen Seite sprechen und bei allen weiteren Maßnahmen (Diagnose, schulische und außerschulische Förderung) zum Wohl des Kindes im Gespräch bleiben und die Maßnahmen aufeinander abstimmen.

Lehrer der ersten Klassen sind durch die Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen und /oder Rechtschreiben ausdrücklich verpflichtet zu einer sorgfältigen Beobachtung des Lernprozesses ihrer Schülerinnen und Schüler und zu einer differenzierten Lernstandsbeschreibung. Wenn eine Legasthenie erst im dritten oder vierten Schuljahr auf Initiative der Eltern eines Kindes diagnostiziert wird, dann hat der Lehrer oder die Lehrerin ihre Schulaufgaben nicht oder nicht sorgfältig gemacht!

Über die Beobachtung hinaus haben Lehrer die Möglichkeit, im Unterricht so genannte Screening- (Schnell-) Tests durchzuführen, mit denen Kinder identifiziert werden können, die eingehender auf Teilleistungsstörungen hin untersucht werden sollten. Solche Screening-Tests (z.B. "Diagnostische Bilderliste" nach Dummer-Smoch) können bereits in der Mitte des ersten Schuljahrs durchgeführt werden. Mit ihnen lässt sich feststellen, welche Kinder die Zuordnung von Lauten und Buchstaben noch nicht verstanden haben. Ab Klasse 2 können Lehrer auch standardisierte Rechtschreibtests durchführen, um die Rechtschreibfähigkeiten ihrer Schüler an einer allgemeinen Norm zu messen. Dadurch lässt sich aber eine Legasthenie NICHT eindeutig feststellen oder ausschließen.

Die Diagnose einer Lese-Rechtschreibstörung - vor allem auch der Ausschluss einer Legasthenie!! - sollte ausschließlich durch qualifizierte Fachleute (Diplom-Psychologen oder Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie) erfolgen. Solche gibt es z.B. in Schulpsychologischen Beratungsstellen, manchmal in Erziehungsberatungsstellen, in den sozialpädiatrischen Zentren der Universitäts-Kinderkliniken, in den Praxen niedergelassener Kinder- und Jugend-Psychiater oder -psychotherapeuten (siehe auch unten: Zur Diagnostik nach dem ICD-10-Katalog der WHO)

Wenn die Eltern einen Antrag auf Therapiekostenübernahme durch das Jugendamt stellen wollen, benötigen sie zusätzlich zur Legasthenie-Diagnose ein Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters, aus dem hervorgeht, dass das Kind als Folge der Lernstörung an einer seelischen Behinderung leidet oder von einer solchen unmittelbar bedroht ist. (s. außerschulische Förderung/Therapie)

Um festzustellen, ob eine Legasthenie vorliegt, werden Untersuchungen nach festgelegten Kriterien durchgeführt. Dabei gibt es zwei verschiedene Ansatzrichtungen:

Ausschlusskriterien:
Bei dieser Methode werden mögliche andere Ursachen einer Lese- oder Rechtschreibschwäche überprüft (z.B. unterbrochener oder fehlender Schulbesuch, gesundheitliche oder psychische Probleme).

Einschlusskriterien:
Hierbei stellt man fest, welche Lese- bzw. Rechtschreibleistung das Kind bezogen auf sein Alter und seinen Intelligenzquotienten erwartungsgemäß erbringen könnte. Liegt die Leistung deutlich darunter, d.h. mehr als um einen festgelegten Toleranzwert, liegt eine Legasthenie vor. Speziell entwickelte standardisierte Testverfahren messen das Lesevermögen, die Rechschreibfertigkeiten und das Intelligenzniveau.

Zur Diagnostik nach dem ICD-10-Katalog der WHO
Es ist zwischen Leserechtschreibschwäche/Rechenschwäche und Legasthenie/Dyskalkulie zu unterscheiden. Die Feststellung einer einfachen Leserechtschreibschwäche oder einer Rechenschwäche ist durch pädagogische Fachkräfte möglich. Legasthenie/Dyskalkulie dagegen sind umschriebene Entwicklungsstörungen der schulischen Fertigkeiten i. S. d. des internationalen Störungskatalogs der Weltgesundheitsorganisation ICD-10. Die Feststellung einer Legasthenie bzw. Dyskalkulie muss Fachkräften vorbehalten bleiben, da die ICD-10- Diagnostik, insbesondere die medizinische und psychopathologische Ausschlussdiagnostik und die Intelligenzdiagnostik ausschließlich Kinder- Jugendpsychiatern, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. speziell qualifizierten Kinderärzten oder Psychotherapeuten durchgeführt werden darf.

In der Regel führt eine nicht behandelte Legasthenie bzw. eine Dyskalkulie zu einer seelischen Behinderung, weil der Betroffene unfähig ist, angemessen mit schriftlichem Material bzw. mit den Grundrechenfertigkeiten umzugehen und deshalb den schulischen und den späteren beruflichen Anforderungen ohne zusätzliche Förderung nicht gewachsen ist.

 

Testmöglichkeiten zur Abklärung einer Legasthenie (LRS)
(Stand April 2002)

Diese Aufstellung erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.

Es ist Aufgabe der Arbeitskreise vor Ort, genauere Informationen zu sammeln
und entsprechende Listen über Test- und Therapiemöglichkeiten zusammenzustellen.

1. LRS-Lehrer der Schule

2. Beratungslehrer (für jede Schule ist ein B. zuständig)

3. Schulpsychologische Beratungsstelle des zuständigen Oberschulamtes (SPsB

4. Erziehungsberatungsstellen

5. Kinderarztpraxen vor Ort

6. Klinische Einrichtungen:

- Sozialpädiatrisches Zentren (SPZ)
- Kinder- und Jugendpsychiatrien der Universitätskliniken
- Pädaudiologie. z. B.

Bei individuellen Fragen rufen Sie bitte den Landesverband oder den Arbeitskreis bzw. Kreisverband vor Ort an.

 
Top Seite