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Förderung

 


Schulische Förderung

Die Schule hat den Bildungsauftrag und somit die Verpflichtung, den Kindern das Lesen und Schreiben zu vermitteln. LRS/ Legasthenie ist eine Störung des schulischen Lernens, darum ist die pädagogische Förderung betroffener Kinder und die Beratung der Eltern für den Umgang mit ihrem Kind auch zu allererst eine Aufgabe der Schule. Schwierigkeiten beim Lernen sollten dort zuerst bemerkt und aufgegriffen werden. Gemeinsam mit den Eltern sind Fördermöglichkeiten für das betroffene Kind zu suchen und umzusetzen.

Jedes Bundesland hat hierfür eigene Richtlinien in Form von Erlassen und Verwaltungsvorschriften, die jedoch sehr unterschiedlich ausfallen. Auch in der Umsetzung dieser Erlasse an den Schulen gibt es wiederum erhebliche Bandbreiten bezüglich Feststellung eines Förderbedarfs und Förderangeboten für legasthene Kinder. Wenige Lehrer und Lehrerinnen sind bisher ausreichend für diese Aufgaben ausgebildet und vorbereitet.

In Baden-Württemberg ist die seit 1997 gültige Verwaltungsvorschrift Ende des Jahres 2004 abgelaufen, soll jedoch bis zur Verabschiedung einer neuen VV weiter angewendet werden. Eine neue Verwaltungsvorschrift, die die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz umsetzen soll, ist derzeit in Vorbereitung.

Die baden-württembergische VV sieht für die Feststellung eines Förderbedarfs bisher keine fachlich fundierte Diagnose vor, sondern lediglich ein Votum des Fachlehrers bzw. der Klassenlehrerkonferenz. Es ist Eltern dennoch dringend zu raten, sich für ihr Kind um eine qualifizierte Diagnose, z.B. in einer schulpsychologischen Beratungsstelle, zu bemühen, wenn sie (anhand von beobachteten Anzeichen) den begründeten Verdacht haben, dass ihr Kind an einer schulischen Lernstörung leiden könnte.

An der Schule sind unterschiedliche Formen der LRS-Förderung möglich: Bei der Binnendifferenzierung wird innerhalb des Klassenverbands gefördert, d.h. die zu fördernden Kinder erhalten immer wieder anderes Aufgaben- und Übungsmaterial als der Rest der Klasse. Für Legastheniker ist diese Form der Förderung eine sinnvolle Entlastung des schulischen Leidensdrucks. Sie reicht jedoch in der Regel nicht aus, um betroffene Kinder in die Lage zu bringen, die schulischen Anforderungen in ausreichendem Maße zu erfüllen.

Eine intensivere Förderung ist möglich, wenn an der Schule Fördergruppen zusätzlich zum Unterricht eingerichtet werden. Die Lernsituation in solchen Gruppen wird emotional entlastet Durch eine Gruppengröße von maximal 5 bis 6 Kindern kann die Lehrkraft sich individueller um einzelne Kinder und ihre Lernbedürfnisse kümmern. Wichtig ist, dass die Fördergruppe regelmäßig (1 bis 2 mal pro Woche) stattfindet, eine längere Zeit bestehen kann und von einer Lehrkraft geleitet wird, die eine ausreichende Fortbildung erhalten hat.

Nach dem baden-württembergischen Schulgesetz ist auch die Einrichtung von LRS-Förderklassen auf überschulischer Ebene möglich. Erforderlich ist dafür, dass ausreichend Eltern betroffener Kinder einer Klassenstufe an der Bildung einer solchen Förderklasse Interesse haben. An LRS-Förderklassen kann der gesamte Unterricht (Deutsch/ Fremdsprachen / wo nötig auch in Mathematik und den übrigen Fächern) auf die Bedürfnisse der betroffenen Kinder abgestimmt werden. Die Klassen sind kleiner als Regelschulklassen, deshalb ist ein intensiverer und individuellerer Unterricht möglich. LRS-Förderklassen sind nur an wenigen Schulen in Baden-Württemberg realisiert.

Wie an vielen Stellen in der baden-württembergischen Schullandschaft ist auch hinsichtlich der LRS-Förderangebote mancherorts etwas in Bewegung geraten. Solche Veränderungen lassen sich zunächst an neuen Begriffen festmachen, z.B. ist statt von Fördergruppen oder LRS-Klassen neuerdings von LRS-Stützpunktschulen die Rede. Ob hier wieder einmal lediglich eine neue Verpackung für alte Inhalte kreiert wurde oder sich damit auch an den Inhalten der schulischen LRS-Förderung etwas ändert (verbessert?), wird sich erst noch zeigen.

Schulische Förderprogramme - gleich nach welchem der hier vorgestellten Fördermodelle - sollten individuell für einzelne Kinder erstellt werden und abgestimmt sein auf die Lernvoraussetzungen und den Förderbedarf des einzelnen Kindes (Alter, Lernstand im Schriftspracherwerb, Ausprägung und Schwere der Legasthenie, das evtl. Vorliegen weiterer Lernhindernisse). Die Eltern sollten in den Förderprozess einbezogen werden. Natürlich sind die schulischen Fördermöglichkeiten von den Gegebenheiten an der einzelnen Schule abhängig und diese sind oft nicht zufriedenstellend.

Immerhin existieren schulische LRS Förderprogramme in Baden-Württemberg (wenngleich sie von sehr unterschiedlicher Qualität sind und längst nicht flächendeckend angeboten werden). Von einer schulischen Dyskalkulieförderung kann man solches dagegen bisher nicht sagen. Sie ist derzeit noch reine Utopie.

 
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