Schulische Förderung
Die Schule hat den Bildungsauftrag und somit die Verpflichtung, den
Kindern das Lesen und Schreiben zu vermitteln. LRS/ Legasthenie ist eine
Störung des schulischen Lernens, darum ist die pädagogische
Förderung betroffener Kinder und die Beratung der Eltern für
den Umgang mit ihrem Kind auch zu allererst eine Aufgabe der Schule. Schwierigkeiten
beim Lernen sollten dort zuerst bemerkt und aufgegriffen werden. Gemeinsam
mit den Eltern sind Fördermöglichkeiten für das betroffene
Kind zu suchen und umzusetzen.
Jedes Bundesland hat hierfür eigene Richtlinien in Form von Erlassen
und Verwaltungsvorschriften, die jedoch sehr unterschiedlich ausfallen.
Auch in der Umsetzung dieser Erlasse an den Schulen gibt es wiederum erhebliche
Bandbreiten bezüglich Feststellung eines Förderbedarfs und Förderangeboten
für legasthene Kinder. Wenige Lehrer und Lehrerinnen sind bisher
ausreichend für diese Aufgaben ausgebildet und vorbereitet.
In Baden-Württemberg ist die seit 1997 gültige Verwaltungsvorschrift
Ende des Jahres 2004 abgelaufen, soll jedoch bis zur Verabschiedung einer
neuen VV weiter angewendet werden. Eine neue Verwaltungsvorschrift, die
die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz umsetzen soll, ist derzeit
in Vorbereitung.
Die baden-württembergische VV sieht für die Feststellung eines
Förderbedarfs bisher keine fachlich fundierte Diagnose vor, sondern
lediglich ein Votum des Fachlehrers bzw. der Klassenlehrerkonferenz. Es
ist Eltern dennoch dringend zu raten, sich für ihr Kind um eine qualifizierte
Diagnose, z.B. in einer schulpsychologischen Beratungsstelle, zu bemühen,
wenn sie (anhand von beobachteten Anzeichen)
den begründeten Verdacht haben, dass ihr Kind an einer schulischen
Lernstörung leiden könnte.
An der Schule sind unterschiedliche Formen der LRS-Förderung möglich:
Bei der Binnendifferenzierung wird innerhalb des Klassenverbands
gefördert, d.h. die zu fördernden Kinder erhalten immer wieder
anderes Aufgaben- und Übungsmaterial als der Rest der Klasse. Für
Legastheniker ist diese Form der Förderung eine sinnvolle Entlastung
des schulischen Leidensdrucks. Sie reicht jedoch in der Regel nicht aus,
um betroffene Kinder in die Lage zu bringen, die schulischen Anforderungen
in ausreichendem Maße zu erfüllen.
Eine intensivere Förderung ist möglich, wenn an der Schule
Fördergruppen zusätzlich zum Unterricht eingerichtet
werden. Die Lernsituation in solchen Gruppen wird emotional entlastet
Durch eine Gruppengröße von maximal 5 bis 6 Kindern kann die
Lehrkraft sich individueller um einzelne Kinder und ihre Lernbedürfnisse
kümmern. Wichtig ist, dass die Fördergruppe regelmäßig
(1 bis 2 mal pro Woche) stattfindet, eine längere Zeit bestehen kann
und von einer Lehrkraft geleitet wird, die eine ausreichende Fortbildung
erhalten hat.
Nach dem baden-württembergischen Schulgesetz ist auch die Einrichtung
von LRS-Förderklassen auf überschulischer Ebene
möglich. Erforderlich ist dafür, dass ausreichend Eltern betroffener
Kinder einer Klassenstufe an der Bildung einer solchen Förderklasse
Interesse haben. An LRS-Förderklassen kann der gesamte Unterricht
(Deutsch/ Fremdsprachen / wo nötig auch in Mathematik und den übrigen
Fächern) auf die Bedürfnisse der betroffenen Kinder abgestimmt
werden. Die Klassen sind kleiner als Regelschulklassen, deshalb ist ein
intensiverer und individuellerer Unterricht möglich. LRS-Förderklassen
sind nur an wenigen Schulen in Baden-Württemberg realisiert.
Wie an vielen Stellen in der baden-württembergischen Schullandschaft
ist auch hinsichtlich der LRS-Förderangebote mancherorts etwas in
Bewegung geraten. Solche Veränderungen lassen sich zunächst
an neuen Begriffen festmachen, z.B. ist statt von Fördergruppen oder
LRS-Klassen neuerdings von LRS-Stützpunktschulen
die Rede. Ob hier wieder einmal lediglich eine neue Verpackung für
alte Inhalte kreiert wurde oder sich damit auch an den Inhalten der schulischen
LRS-Förderung etwas ändert (verbessert?), wird sich erst noch
zeigen.
Schulische Förderprogramme - gleich nach welchem der hier vorgestellten
Fördermodelle - sollten individuell für einzelne Kinder erstellt
werden und abgestimmt sein auf die Lernvoraussetzungen und den Förderbedarf
des einzelnen Kindes (Alter, Lernstand im Schriftspracherwerb, Ausprägung
und Schwere der Legasthenie, das evtl. Vorliegen weiterer Lernhindernisse).
Die Eltern sollten in den Förderprozess einbezogen werden. Natürlich
sind die schulischen Fördermöglichkeiten von den Gegebenheiten
an der einzelnen Schule abhängig und diese sind oft nicht zufriedenstellend.
Immerhin existieren schulische LRS Förderprogramme in Baden-Württemberg
(wenngleich sie von sehr unterschiedlicher Qualität sind und längst
nicht flächendeckend angeboten werden). Von einer schulischen Dyskalkulieförderung
kann man solches dagegen bisher nicht sagen. Sie ist derzeit noch reine
Utopie. |