Schulische Förderung bei Teilleistungsstörungen

Die Schule hat den Bildungsauftrag und die Verpflichtung, den Kindern das Lesen, Schreiben und Rechnen zu vermitteln. Dazu gehören auch die Förderung und die Anwendung von Ausgleichsmaßnahmen sowie die Beratung der Eltern bei Leserechtschreib- und Rechenschwierigkeiten.

Schüler mit Teilleistungsschwierigkeiten haben ein Recht darauf, entsprechend ihrer individuellen Lernvoraussetzungen gefördert zu werden und die Hilfe zu bekommen, die sie benötigen. Allerdings sind die Fördermöglichkeiten abhängig von deren Ressourcen. Deshalb gibt es bislang keinen Anspruch auf spezifische individuelle schulische Förderung.

Schule und Lehrkräfte können die Entwicklung eines Kindes mit Legasthenie oder Dyskalkulie günstig oder ungünstig beeinflussen. Ein lernförderndes schulisches Umfeld, das die Persönlichkeit des Kindes akzeptiert, ist ein wichtiger Faktor für eine gute psychosoziale Entwicklung. Angst und negative Reaktionen senken die Leistungsfähigkeit, fördern Verweigerungshaltung und Selbstzweifel und tragen zur Chronifizierung der Problematik bei.  Deshalb sollten  unnötig belastende Maßnahmen, wie z. B. Abschreiben eines Diktats, vermieden werden.

Jedes Bundesland hat unterschiedliche Vorschriften für den Umgang mit Teilleistungsschwierigkeiten. In Baden-Württemberg gilt derzeit die Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf“ vom 22.08.2008. Diese schreibt für die Feststellung von  Teilleistungsschwierigkeiten und des Förderbedarfs keine fachlich fundierte Diagnostik vor. Die Entscheidung über die Förderung und die Ausgleichsmaßnahmen trifft die Klassenkonferenz.

Es ist Eltern dennoch dringend zu raten, sich für ihr Kind um eine medizinische Fachdiagnostik zu bemühen, wenn sie anhand von beobachteten Anzeichen den Verdacht haben, dass ihr Kind an einer Teilleistungsstörung leiden könnte.

In der Schule sind unterschiedliche Formen der Lese-Rechtschreib- bzw. Rechen-Förderung möglich. Bei der Binnendifferenzierung wird innerhalb des Klassenverbands gefördert. Die zu fördernden Kinder erhalten ein anderes Aufgaben- und Übungsmaterial als der Rest der Klasse. Für die betroffenen Schüler ist diese Form der Förderung eine sinnvolle Entlastung vom schulischen Leidensdrucks. Diese Fördermaßnahmen reichen jedoch in der Regel nicht aus, um sie in die Lage zu bringen, die schulischen Anforderungen im ausreichenden Maße zu erfüllen.

Die Schule kann zusätzlich zum Unterricht Fördergruppen  einrichten. Durch eine Gruppengröße von maximal 5 bis 6 Kindern kann die Lehrkraft sich individueller um einzelne Kinder und ihre Lernbedürfnisse kümmern. Die Fördergruppe sollte regelmäßig 1 bis 2 mal pro Woche über längere Zeit stattfinden und von einer Lehrkraft geleitet werden, die eine entsprechende Fortbildung hat.

Nach der Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf“ ist auch die Einrichtung von LRS-Förderklassen möglich. In diesen Klassen kann der gesamte Unterricht auf die Bedürfnisse der betroffenen Kinder abgestimmt werden. Die Klassen sind kleiner als Regelschulklassen, deshalb ist ein intensiverer und individuellerer Unterricht möglich.

Schulische Förderprogramme – gleich nach welchem Fördermodell – sollten individuell auf die Lernvoraussetzungen und den Förderbedarf des einzelnen Kindes abgestimmt sein und die Eltern in den Förderprozess einbezogen werden.

Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Baden-Württemberg e.V.