Dyskalkulie-Definition

Eine Dyskalkulie/Rechenstörung ist eine umschriebene Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch eine Intelligenzminderung oder unangemessene Beschulung erklärbar ist. Nach dem Störungskatalogs der WHO ICD-10 (F81.2) betrifft das Defizit vor allem die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten, wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division und weniger die höheren mathematischen Fertigkeiten, die für Algebra, Trigonometrie, Geometrie und Differential- sowie Integralberechnung benötigt werden.
Eine Dyskalkulie/Rechenstörung besteht trotz normaler oder überdurchschnittlicher Intelligenz und trotz normaler familiärer und schulischer Lernanregungen. Sie ist auch nicht auf körperliche Erkrankungen, psychische Störungen, familiäre oder soziale Probleme zurückzuführen.

Als ursächlich angenommen werden neben genetischen und neuropsychologischen Einflüssen auch psychosoziale und schulisch-didaktische Faktoren beim Rechnen Lernen. Die Häufigkeitsangaben schwanken zwischen 3 und 7 Prozent. Mädchen und Jungen sind gleich stark betroffen.

Von der Dyskalkulie/Rechenstörung zu unterscheiden ist die weniger gravierende und eher vorübergehende Rechenschwäche.

Die Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf“ vom 22.08.2008 enthält auch einen kurzen Abschnitt über Förderung für Schüler*innen mit Schwierigkeiten in Mathematik während der Grundschulzeit. Schwierigkeiten in Mathematik umfassen sowohl die Rechenschwäche als auch die Rechenstörung/Dyskalkulie.

Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Baden-Württemberg e.V.