Legasthenie in den Fremdsprachen

Wie kann eine Legasthenie bei einem Kind festgestellt werden?

Viele Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechtschreiben, die legasthene Kinder in der Muttersprache haben, können auch beim Erlernen einer Fremdsprache auftreten.

Eine Legasthenie in der Muttersprache muss sich allerdings nicht zwangsläufig in der Fremdsprache äußern, sondern hängt vielmehr von dem individuellen Störungsbild des/der einzelnen Legasthenikers ab.

Eine rechtzeitige Förderung in der Muttersprache kann sich hierbei positiv auswirken.

Eine genaue Diagnostik der Legasthenie stellt eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Sprachenwahl in der weiterführenden Schule dar.

In Baden-Württemberg ist zwar Englisch an jeder weiterführenden Schule Pflichtsprache, jedoch ist auch nach der Einführung der Fremdsprache in der Grundschule, falls möglich, eine sorgfältige Auswahl der Sprachenfolge notwendig, um dem betroffenen Kind ggf. unnötige Belastungen zu ersparen.

Aufgrund ihrer Spracheigenschaften stellen vor allem Englisch und Französisch wegen der abweichenden Laut-Buchstaben-Zuordnung sehr unterschiedliche und oft unüberwindbare Anforderungen an legasthene Kinder.

Insbesondere Französisch ist bedingt durch die Häufigkeit ähnlich klingender Laute, die differenziert werden müssen, und der starken Abhängigkeit der Rechtschreibung von grammatischen Beziehungen keine empfehlenswerte Sprache für Legastheniker, ganz besonders gilt dies für den Anfangsunterricht.

Latein allerdings ist in der gymnasialen Sekundarstufe auch nur den Kindern als 2. Fremdsprache zu empfehlen, die keine großen Probleme beim Lesen bzw. beim Erkennen von einzelnen Buchstaben und Buchstabenfolgen haben. Werden Buchstabenfolgen verwechselt oder nicht erkannt, ist ein Textverständnis durch Übersetzen nicht möglich, und das stellt im Lateinischen den hauptsächlichen Zugang dar.

Ohne Berücksichtigung einer genauen Diagnostik der Legasthenie kann man verallgemeinert sagen, dass je lautgetreuer eine Fremdsprache ist desto leichter ist das Erlernen der Fremdsprache für Legastheniker. Sollte man also in der weiterführenden Schule alternativ die Wahl zwischen Französisch und Spanisch oder Italienisch haben, wären letzteren beiden Sprachen dem Französisch vorzuziehen. Doch auch diese Entscheidung hängt von dem einzelnen Kind ab, denn gerade in dem Alter der Kinder, in der die Wahl der 2. Fremdsprache ansteht, können z.B. das Arbeitsverhalten, die pubertäre Entwicklung, die Motivation zum zusätzlichen Arbeiten, Interessen außerhalb der Schule oder auch Auslandsaufenthalte eine große Rolle spielen.

Der Fremdsprachenerwerb ist in der Regel für Kinder mit einer Legasthenie eine große Herausforderung. Sie benötigen deshalb von Seiten der Eltern große Unterstützung und Ermunterung, da in der Schule und im außerschulischen Bereich wenig qualifizierte Förderung angeboten wird. Einige Legasthenie-Therapeuten fördern mittlerweile auch im Fach Englisch, aber nur selten in den anderen Fremdsprachen. Auslandsaufenthalte oder spezielle Sprachfreizeiten für Legastheniker unterschiedlicher Altersgruppen, die der BVL anbietet, können sehr hilfreich sein, die Fremdsprache in der natürlichen Sprachumgebung anzuwenden und dadurch Ängste im Umgang abzubauen und tiefere Gedächtnisspuren als im Klassenunterricht zu ermöglichen.

Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) hat zu den einzelnen Fremdsprachen, also Englisch, Französisch und Latein Ratgeber herausgebracht, die Sie dort im Shop bestellen können. In diesen Ratgebern finden Sie nicht nur sehr hilfreiche Informationen über die spezifischen Probleme der einzelnen Sprachen, sondern sie dienen auch zur Sensibilisierung für den doch sehr unterschiedlichen Spracherwerb eines Legasthenikers im Gegensatz zu den nicht betroffenen Schülern.

Das Problembewusstsein im fremdsprachlichen Unterricht ist mangels ausreichender Informationen zum Thema oft nicht gut entwickelt. Gerade im Fremdsprachenunterricht benötigen diese Kinder besondere Unterstützung in Form von didaktischen Prinzipien, die ihre Legasthenie berücksichtigen und eine Umsetzung der Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift, die das auch ermöglicht. Wie im Fach Deutsch sind auch bei den Fremdsprachen die Maßnahmen der Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf“ vom 22.08.2008 bei den betroffenen Schüler anzuwenden. Abschnitt 2.3.1 enthält die Vorschriften zum Nachteilsausgleich, Abschnitt 2.3.2 enthält spezielle Regelungen bei Leserechtschreibschwierigkeiten zur Leistungsmessung und -bewertung. Beide Maßnahmen können und sollten bei Vorliegen der Voraussetzungen parallel angewendet werden.

Mögliche Maßnahmen im Rahmen des Nachteilsausgleichs für den Unterricht finden Sie im Download unter Schule und Literatur zu diesem Thema und Fördermaterialien finden Sie unter Info-Material als Liste im Download unter Literaturauswahl zur Legasthenie in den Fremdsprachen für Eltern, Lehrer und andere Interessierte.

Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Baden-Württemberg e.V.