Legasthenie-Definition

Eine Legasthenie/Lese-Rechtschreibstörung ist nach dem Internationalen Störungskatalog der WHO ICD-10 eine umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten. In der ICD-10 wird unterschieden

  • F81.0 Lese-Rechtschreibstörung
  • F81.1 Isolierte Rechtschreibstörung
  • F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten.
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Das Hauptmerkmal der Lese- und Rechtschreibstörung (F81.0) ist eine umschriebene und bedeutsame Beeinträchtigung in der Entwicklung der Lesefertigkeiten, die nicht allein durch das Entwicklungsalter, Sehprobleme oder unangemessene Beschulung erklärbar ist. Das Leseverständnis, die Fähigkeit, gelesene Worte wiederzuerkennen, vorzulesen und Leistungen bei Aufgaben, für welche Lesefähigkeit nötig ist, können sämtlich betroffen sein. Auch wenn einige Fortschritte im Lesen gemacht werden, halten die Rechtschreibstörungen oft bis ins Jugend- oder Erwachsenenalter an.

Das Hauptmerkmal der isolierten Rechtschreibstörung (F81.1) ist eine umschriebene und bedeutsame Beeinträchtigung der Entwicklung von Rechtschreibfertigkeiten, ohne Lesebeeinträchtigung.

Eine kombinierte Störung liegt vor, wenn sowohl Lese- und Rechtschreibfähigkeiten als auch Rechenfertigkeiten beeinträchtigt sind.

Eine Lese-Rechtschreibstörung ist nicht Folge einer Intelligenzminderung oder eines Mangels an Lerngelegenheiten. Sie kann auch nicht auf elterliche Erziehungsfehler, Störungen der Eltern-Kind-Beziehung oder andere soziale Ursachen zurückgeführt werden. Auch schulische Ursachen, z.B. bestimmte Leselehrgänge wie die Ganzwortmethode, scheiden aus. Allerdings können schulische Unterstützung oder Förderung die Entwicklung und die Ausprägung einer Legasthenie positiv beeinflussen.

Als Hauptursache werden genetische Faktoren angenommen.

Die Häufigkeitsangaben zur Lese-Rechtschreibstörung im Kindes- und Jugendalter schwanken zwischen 3 und 8 Prozent. Sie ist damit eine der häufigsten schulischen Entwicklungsstörungen. Jungen sind etwa dreimal so häufig betroffen wie Mädchen.

Von der Leserechtschreibstörung/Legasthenie zu unterscheiden ist die weniger gravierende und eher vorübergehende Leserechtschreibschwäche.

Die Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf“ vom 22.08.2008 regelt u. a. schulische Förderung, Nachteilsausgleich und enthält Ausnahmeregelungen zur Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung für Schüler mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben. Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben umfassen sowohl die Lese-Rechtschreibschwäche als auch die Legasthenie/Lese-Rechtschreibstörung.

Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Baden-Württemberg e.V.