Diagnose einer Dyskalkulie
Wie kann eine Dyskalkulie bei einem Kind festgestellt werden?
Eltern und Lehrkräfte sollten die ihnen anvertrauten Kinder genau auf Anzeichen einer Dyskalkulie beobachten und das Gespräch suchen, um notwendige Maßnahmen, wie Diagnostik, schulische Förderung und Ausgleichsmaßnahmen sowie außerschulische Förderung aufeinander abstimmen zu können.
Lehrkräfte sind durch die Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf“ vom 22.08.2008 ausdrücklich zur Beobachtung des Lernprozesses ihrer Schüler und zu einer differenzierten Lernstandsbeschreibung verpflichtet. In Klasse 2 können auch standardisierte Rechentests durchführt werden.
Bei Verdacht auf gravierende Teilleistungsschwierigkeiten ist eine medizinische Fachdiagnostik ratsam. Die Fachdiagnostik schafft für alle Beteiligte Klarheit darüber, welche Problematik in welchem Ausmaß beim Kind vorliegt.
Wann liegt eine Rechenstörung vor? Was beinhaltet die medizinische Fachdiagnostik und wer führt sie durch?
Eine Rechenstörung/Dyskalkulie ist eine umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten im Sinne des internationalen Störungskatalogs der WHO ICD-10 (F.81). Davon zu unterscheiden sind die leichteren Beeinträchtigungen, die als Rechenschwäche bezeichnet werden.
Für eine Rechenstörung/Dyskalkulie müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Schlechte Rechenleistungen: Deutliche Diskrepanz zwischen der Teilleistung und dem Alters- oder Beschulungsniveau oder Intelligenzniveau.
- Normale oder überdurchschnittliche Intelligenz: Eine allgemeine Lernstörung und Intelligenzminderung müssen ausgeschlossen werden.
- Ausschluss körperlicher und psychischer Grunderkrankungen: z. B. Seh-, Hör- und motorische Störungen sind als Ursachen auszuschließen.
- Keine unzureichende Beschulung oder psychosoziale Probleme als Ursachen.
Die Feststellung einer Rechenstörung/ Dyskalkulie basiert auf einer umfassenden medizinischen Differenzialdiagnostik, die ausschließlich von Kinder- Jugendpsychiatern, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. speziell qualifizierten Ärzten oder Psychotherapeuten durchgeführt werden darf.